Auto­ver­si­che­rung


AutoversicherungWenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko sind freiwillige Zusatzvesicherungen. Diese Versicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Die Höhe der Beiträge zur Kfz-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei fahren, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. 

Die Kfz-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der Kfz-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mitteln ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der Kfz-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall senken Sie Ihre Prämie.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen reguliert die Vollkasko.

Wenn Sie Ihre Kfz-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Die Kosten

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur Kfz-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.

Diese Typklassen spiegeln den Schadensverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Die Prämienhöhe der Kfz-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab. Die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadensverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet immer zum 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben jährlich davon unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der Kfz-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln sind bei verschiedenen Versicherern oft unterschiedlich. Rückstufungen vermeiden Sie, wenn Sie kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlen. Denn nicht die Schadenhöhe, sondern die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten sogenannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

So sparen Sie Beiträge

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen Kfz-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, sollten Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die Kfz-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die Kfz-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn Sie es binnen 18 Monaten wieder anmelden. Für diesen Zeitraum besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.


 


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