Haft­pflicht für Pferde


PferdehalterhaftpflichtEin Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalterhaftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: Sie haften für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet, und das bis zu einer Dauer von 30 Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadensersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


 


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