Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn Sie bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpassen, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadensfall kommt die Gesellschaft auch für Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Ausgaben für Gerüste und Arbeitsbühnen auf. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Eigentümer sind Sie für die Sicherheit Ihrer Solaranlage selbst verantwortlich. Wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, sind Sie finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor Sie einen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließen, sollten Sie prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter lässt sich in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar der Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
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